Es gibt völkerrechtlich verbindliche Verträge, die biologische und chemische Waffen verbieten, aber bisher keinen, der die Atomwaffen ächtet. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat 1996 in seinem Rechtsgutachten verkündet, dass der Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen generell völkerrechtswidrig sind. Darüber hinaus existiert eine vertragliche Verpflichtung (durch den Atomwaffensperrvertrag), einen Vertrag über die Abschaffung aller Atomwaffen abzuschließen. Bisher haben jedoch noch nicht einmal Verhandlungen darüber begonnen.
1995 begannen Organisationen weltweit einen solchen Vertrag (die sogenannte Nuklearwaffenkonvention) einzufordern. Eine Gruppe von drei Organisationen – IPPNW, IALANA und INESAP – formulierte einen Modellentwurf für eine Konvention, um zu zeigen, dass sie machbar ist. 1997 reichte Costa Rica diesen Entwurf den Vereinten Nationen ein.
Die Entwicklung, das Testen, die Produktion, die Lagerung, der Transfer, der Einsatz und die Drohung des Einsatzes von Atomwaffen werden untersagt. Dies sieht der Modellentwurf für eine Nuklearwaffenkonvention (Model Nuclear Weapons Convention - NWC) vor, der von der UNO veröffentlicht wurde. Die Atommächte werden darin auch verpflichtet, ihre Arsenale und Sprengköpfe sowie ihre Trägersysteme, in einer festgelegten Zeit zu zerstören.
Der Modellentwurf zeigt eine Reihe von Schritten für die weltweite Zerstörung aller Atomwaffen auf: Reduktion der gelagerten Arsenale, Entnahme atomarer Waffen aus ihren Bereitschaftsstellungen, Rückzug aller Atomwaffen aus ihren Stationierungsorten, Entfernung der Sprengköpfe von Trägerraketen und U-Booten, Unschädlichmachung von Sprengköpfen und Unterstellung sämtlichen nuklearen Materials unter internationale Kontrolle. Zuerst werden von den USA und Russland die tiefsten Einschnitte in ihre atomaren Arsenale verlangt, dann folgt ein umfassender Plan, der für alle Nationen gleichsam gilt. Er ermöglicht, dass die weltweite Abrüstung von Atomwaffen in schnellstmöglich Realität wird.
« zurück